
Die formelle Rechtskraft ist die Unanfechtbarkeit eines Urteils oder eines Beschlusses mittels Anfechtung und Rechtsmitteln. Bei Urteilen gegen die weder Rechtsmittel noch Einspruch gegeben sind, tritt die formelle Rechtskraft mit dem Erlaß des Urteils ein. Bei Urteilen bei denen Rechtsmittel oder Einspruch gegeben sind, tritt die formelle Rechtsk...
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